Fahrpreis pro km:
0 bis 5 Kilometer: 2,00 EUR
5 bis 10 Kilometer: 1,80 EUR
ab 10 Kilometer: 1,70 EUR
Anfahrtsgebühren:
Anfahrt in Tarifzone 1 ist frei, auch bei Durchqueren der Tarifzone 2.
Ab Grenze Tarifzone 1 mit Tarifstufe 1.
Rückfahrten der selben Fahrgäste von Zielen in der Tarifzone 2 in Richtung Tarifzone 1 bis zu Grenze Tarifzone 1 mit Tarifstufe 2 (verbilligter Tarif).
Wartezeitpreis: 30 EUR pro Stunde
Fahrten mit Großraumtaxis:
Bei mehr als 4 Fahrgästen beträgt der Zuschlag unabhängig von der Gesamtzahl der beförderten Fahrgäste pauschal: 7,00 EUR.
Festpreis in beiden Richtungen zwischen Flughafen und neue Messe (Messe Eingang) auf direktem Weg, inklusive eventueller Zuschläge: 67 EUR. Fahrt über Dörfer und Landstraße, keine Autobahn. Bestimmt der Fahrgast einen anderen Weg zum Fahrziel berechnet sich das Beförderungsentgelt nach Taxitarifordnung 1-10.
Auszug aus der Taxitarifordnung. Gültig ab 1 März 2019.
Die aktuelle Taxitarifordnung finden Sie hier.
Taxitarif aktuell
Fahrziele ausserhalb des festgelegten Pflichtfahrgebietes (siehe Taxitarifordung) können frei vereinbart werden.