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Tarife

Auszug aus der Taxitarifordnung (Stand: 10. November 2010)
§ 1 Geltungsbereich
Innerhalb der
Landeshauptstadt München, den Landkreisen München, Freising,
Ebersberg, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau und die nördlich der
B 472 gelegenen Gebietsteile des Landkreises Bad Tölz -
Wolfratshausen unterliegen Personenbeförderungen der Tarifpflicht.
Die Fahrpreise für Taxifahrten über die genannten Gebiete hinaus
sind frei verhandelbar.
§ 2 Beförderungspreise
(1) Der Beförderungspreis
setzt sich ohne Berücksichtigung der zu befördernden Person aus dem
Grundpreis zuzüglich mindestens einer Schalteinheit bzw. der
Wartezeit und Zuschlägen zusammen.
(2) Der Grundpreis beträgt 3,10
EUR.
(3) Der Kilometerpreis wird nach
Schalteinheiten von je 0,20 EUR angezeigt.
(4) Kilometerpreise (Tarifstufe 1)
und Wartepreis (Tarifstufe 2)
(10) Für folgende Fahrten gelten
Festpreise:
Flughafen München
auf dem direkten Weg zur Neuen Messe München inkl. eventueller
Zuschläge: 56,00 EUR
Neue Messe München
auf dem direkten Weg zum Flughafen München inkl. eventueller
Zuschläge: 56,00 EUR
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