Tarife

Auszug aus der Taxitarifordnung (Stand: 10. November 2010)

§ 1 Geltungsbereich
Innerhalb der Landeshauptstadt München, den Landkreisen München, Freising, Ebersberg, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau und die nördlich der B 472 gelegenen Gebietsteile des Landkreises Bad Tölz - Wolfratshausen unterliegen Personenbeförderungen der Tarifpflicht.
Die Fahrpreise für Taxifahrten über die genannten Gebiete hinaus sind frei verhandelbar.

§ 2 Beförderungspreise
(1) Der Beförderungspreis setzt sich ohne Berücksichtigung der zu befördernden Person aus dem Grundpreis zuzüglich mindestens einer Schalteinheit bzw. der Wartezeit und Zuschlägen zusammen.
(2) Der Grundpreis beträgt 3,10 EUR.
(3) Der Kilometerpreis wird nach Schalteinheiten von je 0,20 EUR angezeigt.
(4) Kilometerpreise (Tarifstufe 1) und Wartepreis (Tarifstufe 2)

Tarifstufe 1: Tarifstufe 2:
0 bis 5 Kilometer:
5 bis 10 Kilometer:
ab 10 Kilometer:

1,70 EUR
1,50 EUR
1,40 EUR

Wartezeitpreis: 24,00 EUR pro Stunde

(10) Für folgende Fahrten gelten Festpreise:
Flughafen München auf dem direkten Weg zur Neuen Messe München inkl. eventueller Zuschläge: 56,00 EUR
Neue Messe München auf dem direkten Weg zum Flughafen München inkl. eventueller Zuschläge: 56,00 EUR



Die offizielle Tarifordnung der Stadt München als PDF: Taxitarifordnung